Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierten Bestandteil für sämtliche Aufträge zwischen dem Kunden und der AEQUITAS AG sowie deren Schwester- und Tochterunternehmen.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für Frauen und Männer sowie für eine Mehrzahl von Personen.

Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der AEQUITAS. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Rechtsgrundlage für das Vertragsverhältnis bilden Artikel 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Vertragsabschluss und -dauer

Der Kunde kann den Auftrag an die AEQUITAS mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilen. Das Auftragsverhältnis kommt zustande, sobald AEQUITAS dies schriftlich bestätigt. Die Vertragsdauer ist in der Regel unbestimmt. Die mit diesem Auftrag begründeten Rechtsverhältnisse erlöschen nicht mit Tod, Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kunden.

Gegenstand des Auftrages

Gegenstand des Auftrages können Aufträge, wie die Übernahme und Durchführung von Kontroll-, Prüfungs- und Beratungsmandaten sowie aller damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Aufgaben und Tätigkeiten sein. Wozu insbesondere die Durchführung von Betriebs- und Lohnbuchkontrollen sowie die Durchführung von Schulungen, Tagungen und Seminaren gehören. Weiter können die Aufträge in den Geschäftsbereichen einer national und international tätigen Treuhand- und Beratungsgesellschaft, wie Verwaltungs- und Buchhaltungsmandaten, Informatik, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung, Gründungen, Gutachtertätigkeit, Immobilientreuhand liegen sowie in der Übernahme und Besorgung aller Aufträge, welche in den Bereich der Wirtschaftsforensik, Recherchen oder Ermittlungen gehören.

Kontakt- und Kundendaten

Der Kunde hat die Pflicht, Änderungen des Vor- und Nachnamens, der Firma, der Domizil- und Korrespondenzadresse bzw. der Adresse seiner Vertreter AEQUITAS unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für den Widerruf von erteilten Vollmachten. Pendente Aufträge erlöschen nicht bei Tod, Eintritt der Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kunden. Der Kunde macht AEQUITAS Angaben zu seinem persönlichen Umfeld und zu seinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen, um eine bestmögliche Beratung und Betreuung durch AEQUITAS zu ermöglichen bzw. um die Einhaltung der geltenden Gesetze durch die AEQUITAS zu gewährleisten. Solange der Kunde die AEQUITAS nicht über Änderungen seiner persönlichen Situation informiert, kann diese von der Aktualität der vom Kunden zuletzt gemachten Angaben ausgehen.

Mitteilungen der AEQUITAS

Mitteilungen der AEQUITAS gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Adresse versandt worden sind oder sobald sie per E-Mail übermittelt worden sind (für Kunden, die diese Kommunikationsart gewählt haben). Fehlen Postinstruktionen, so gilt die AEQUITAS als Zustelldomizil.

Übermittlungsfehler

Allfälligen aus der Benützung von Post, Telefon, Fax, E-Mail oder anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen, Fälschungen oder Doppelausfertigungen trägt der Kunde, sofern die AEQUITAS kein grobes Verschulden trifft.

Übermittlung per E-Mail

E-Mails werden über das Internet übermittelt. Das Internet ist ein öffentlich zugängliches Medium, über das AEQUITAS keine Kontrolle ausüben kann. Aus diesem Grund können E-Mails abgefangen oder verändert werden oder verloren gehen. AEQUITAS lehnt jede Haftung für die dem Kunden aus der Verwendung von E-Mails entstandenen Schäden ab, sofern AEQUITAS kein grobes Verschulden trifft. AEQUITAS behält sich das Recht vor, Übermittlungen nicht zu akzeptieren falls an deren Richtigkeit Zweifel bestehen oder die entsprechende Spezialvereinbarung zur Art der Übermittlung nicht unterzeichnet wurden.

Prüfungs- und Beanstandungspflicht

Der Kunde ist verpflichtete, die ausgeführten Aufträge umgehend (innert max. 5 Werktage) zu prüfen. Beanstandungen des Kunden wegen einer ungenügenden Auftragsausführung sind sofort nach Empfang der entsprechenden Anzeige, spätestens aber innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen ab Versand vorzunehmen, ansonsten gilt die Auftragsausführung als genehmigt. Nicht rechtzeitig erfolgte Beanstandungen des Kunden können zur Verletzung der Schadenminderungspflicht führen. Unterbleibt eine zu erwartende Mitteilung der AEQUITAS, so hat die Beanstandung zu erfolgen, sobald die Mitteilung dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsablauf hätte zugehen müssen. Der Kunde trägt den aus verspäteter Beanstandung entstandenen Schaden.

Mangelhafte Auftragsausführung

Sofern AEQUITAS kein grobes Verschulden trifft, entfällt die Haftung von AEQUITAS aufgrund mangelhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Ausführung von Aufträgen. AEQUITAS haftet, mit Ausnahme der Fälle der groben Fahrlässigkeit, nur für die von ihr verschuldeten und vom Kunden nachgewiesenen Schäden.

Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen

Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er die auf ihn anwendbaren in- oder ausländischen gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, denen er persönlich aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzlandes oder anderer Anknüpfungspunkte unterliegt, jederzeit eingehalten hat und auch künftig einhalten wird. So hat der Kunde insbesondere auch die Pflicht, die für ihn geltenden Steuergesetze zu beachten und seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Kunde stellt sicher, dass alle Anweisungen und Aufträge, die er der AEQUITAS zur Ausführung übermittelt, mit den für ihn geltenden Gesetzen konform sind. Gegebenenfalls hat der Kunde die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen. Die AEQUITAS ist in keiner Weise verpflichtet, das Vorliegen von Vorschriften und/oder deren Einhaltung zu überprüfen und übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass der Kunde versäumen sollte, diese Vorschriften einzuhalten. Der Kunde entlastet die AEQUITAS vollständig von jeder Verantwortung für den Fall, dass er seinen persönlichen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte. AEQUITAS kann Nachweise vom Kunden für dessen Gesetzeskonformität verlangen. Der Kunde verpflichtet sich unwiderruflich, bei der Lösung rechtlicher, regulatorischer oder steuerlicher Probleme unterstützend mitzuwirken und die entsprechenden Kosten zu tragen.

Unterstützungspflichten des Kunden

Darunter fallen insbesondere Informations- und Dokumentationspflichten des Kunden gegenüber AEQUITAS, welche diese benötigt, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Sollte der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht genügend nachkommen, so hat die AEQUITAS das Recht, die notwendig erscheinenden Massnahmen zu ergreifen. Diese können von einer Kündigung der Geschäftsbeziehung bis hin zur vollen Kooperation mit den jeweiligen Behörden reichen und sind im Einzelfall unter Abwägung der involvierten Interessen zu treffen. AEQUITAS wird dabei den rechtlichen, regulatorischen und steuerlichen Aspekt immer in den Vordergrund stellen.

Verantwortung für Entscheide

Der Kunde trifft sämtliche Entscheide allein und in voller Eigenverantwortlichkeit. Der Kunde anerkennt, dass keine Haftung der AEQUITAS bezüglich der Entscheide des Kunden sowie eventuell daraus entstehender wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher oder anderen Folgen besteht. Allfällige Äusserungen und Empfehlungen der AEQUITAS sind deshalb als allgemeine Hinweise und allgemeine Auskünfte zu sehen, welche stets unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung der AEQUITAS erfolgen. AEQUITAS unterstützt den Kunden beratend und unterstützend, indem sie dem Kunden entsprechende Informationen zustellt und ihm Auskünfte und Empfehlungen erteilt. Dabei stützt sich AEQUITAS auf Informationen und Quellen, welche sie als vertrauenswürdig erachtet. Die konkrete Situation des Kunden kann dabei nur insoweit berücksichtigt werden, alsdass der Kunde die AEQUITAS darüber vollständig informiert hat. Der Kunde anerkennt, dass AEQUITAS auch in diesem Fall keine Haftung bezüglich der Entscheide des Kunden sowie eventuell daraus entstehender wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher oder anderen Folgen übernimmt. Insbesondere haftet AEQUITAS nicht für den Erfolg oder Nichterfolg resultierend aus ihren Empfehlungen und Handlungsausführungen im Auftrag des Kunden.

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

AEQUITAS verwahrt die Geschäftsunterlagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt. Sie haftet nur für die von ihr grob verschuldeten Schäden. AEQUITAS lehnt insbesondere jegliche Haftung ab, die durch atmosphärische oder geologische Einflüsse entstanden sind. Originalunterlagen werden nach Verwendung gescannt und dem Kunden zurückgegeben. Bei der Aufbewahrung von Unterlagen bei einer Drittwahrungsstelle ihrer Wahl im In- oder Ausland haftet AEQUITAS nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion der Drittverwahrungsstelle sowie bei der Überwachung der dauernden Einhaltung der Auswahlkriterien. Werden Unterlagen auf ausdrückliche Weisung des Kunden bei einer Drittverwahrungsstelle im In- oder Ausland verwahrt, die nicht von AEQUITAS empfohlen wurde, besteht keine Haftung der AEQUITAS.

Haftungsbeschränkung

AEQUITAS ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen, mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, auszuführen. Die Haftung von AEQUITAS beschränkt sich daher auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz. Eine weitergehende Haftung für AEQUTAS und deren Mitarbeitenden wird ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund einer Empfehlung von AEQUITAS gefasst werden. In keinem Fall leistet AEQUITAS eine Garantie auf Erfolg. AEQUITAS ist nicht prozessierend tätig. Demnach wird auch keine Haftung für die prozessuale Richtigkeit einer Rechtsantwort sowie die Einhaltung allfälliger Fristen übernommen. Auch kann ein Auftrag nur soweit korrekt abgewickelt und beantwortet werden, als dass der vom Kunden geschilderte Sachverhalt, Informationen und Unterlagen (Daten) vollständig sind. Eine fehlerhafte Bearbeitung zieht daher, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung von AEQUITAS nach sich, insbesondere wenn sie auf unrichtigem oder lückenhaftem Sachverhalt beruht. Für Schäden, die durch Dritte (wie z.B. Internetprovider, Telekomanbieter, Post usw.) verursacht werden (System- und Netzausfälle usw.) übernimmt AEQUITAS ebenfalls keine Haftung.

Preise

AEQUITAS legt die Preise (Stundenhonorar, Spesen, Zinsen usw.) fest und kommuniziert diese dem Kunden in geeigneter Weise. AEQUITAS behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit einseitig anzupassen und den Kunden auf geeignete Weise darüber zu informieren. Die Preisänderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert Monatsfrist nach Bekanntgabe der Änderung den Vertrag kündigt. Abgerechnet wird aufgrund des effektiven Zeitaufwands und zwar jeweils gerundet auf 15 Minuten. Die Verwaltungskosten (Porti, Telefonkosten usw.) werden grundsätzlich mit einem Zuschlag von 3% des (Stunden-)Honorars in Rechnung gestellt. Die AEQUITAS behält sich jedoch das Recht vor, die Verwaltungskosten aufgrund der effektiven Kosten und Gebühren (z.B. Handelsregistergebühren etc.) abzurechnen.

Kostenvorschuss

AEQUITAS kann jederzeit einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen und ist berechtigt, bis zur Bezahlung des Kostenvorschusses die Auftragsleistungen vollumfänglich zu sistieren. Für einen allfälligen Schaden, welcher sich aus der Sistierung ergibt, kann AEQUITAS nicht haftbar gemacht werden.

Zahlungskonditionen und -verzug

Die Rechnung ist zahlbar netto innert 10 Tagen ab Empfang. Bei Zahlungsverzug ist AEQUITAS berechtigt, dem Kunden einen Verzugszins von 6% pro Jahr plus eine Mahngebühr von CHF 50.00 in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

Vergütungen und andere geldwerte Leistungen an Dritte

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die AEQUITAS für die Akquisition von Kunden und/oder die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte Vergütungen, Zuwendungen und andere geldwerte Leistungen gewähren kann.

Entschädigungen und andere geldwerte Leistungen von Dritten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die AEQUITAS im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, wie z.B. Retrozessionen, Gebühren, Kommissionen, Provisionen oder ähnliche Vergütungen erhalten kann. Von Dritten kann die AEQUITAS zudem weitere Vertriebsunterstützungen wie Schulungen, Informationen, Werbematerial sowie Geldleistungen erhalten. Diese vorgenannten Entschädigungen sind ein der AEQUITAS zustehendes Entgelt für erbrachte Serviceleistungen, unter anderem im Zusammenhang mit der Analyse und der Selektion der Produkte. Bei der Festlegung der geltenden Preise wurde berücksichtigt, dass AEQUITAS für ihre Dienstleistungen Entschädigungen erhält. Der Kunde stimmt deshalb zu, dass soweit AEQUITAS Entschädigungen zukommen, die ohne gegenteilige Vereinbarung gemäss Artikel 400 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) oder anderen gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften dem Kunden abzuliefern wären, der Kunde auf deren Ablieferung verzichtet und damit einverstanden ist, dass AEQUITAS diese als zusätzliche Entschädigung für ihre Leistungen einbehält und diese nicht an den Kunden weitergibt.

Vereinbarung mit Vermittlern von Kunden

Sofern die zwischen dem Kunden und AEQUITAS bestehende Geschäftsbeziehung durch Vermittlung zustande gekommen ist, stimmt der Kunde zu, dass AEQUITAS Zahlungen an den Vermittler tätigen kann und dem Vermittler somit indirekt die zwischen dem Kunden und AEQUITAS bestehende Geschäftsbeziehung bestätigt wird.

Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis

Absolute Diskretion und Verschwiegenheit ist für AEQUITAS selbstverständlich, deshalb werden alle Angaben streng vertraulich behandelt. Organen, Angestellten und Beauftragten der AEQUITAS obliegt die vertragliche Pflicht, über den Geschäftsverkehr der Kunden Verschwiegenheit zu wahren. Der Kunde entbindet die AEQUITAS von ihrer Geheimhaltungspflicht, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der AEQUITAS oder des Kunden notwendig ist, insbesondere bei eingeleiteten gerichtlichen Schritten, beim Inkasso von Forderungen der AEQUITAS gegen den Kunden oder Dritte im In- und Ausland.

Beizug Dritter

Der Kunde ist einverstanden, dass AEQUITAS zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte beiziehen darf und dass dabei Kundendaten, soweit zur Zusammenarbeit erforderlich, weitergegeben werden. AEQUITAS ist zur sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass AEQUITAS in verschiedenen Fällen Geschäftsbereiche und Dienstleistungen ganz oder teilweise an einen Dienstleister im In- und Ausland auslagern bzw. von diesem erbringen lassen kann (z.B. Informatikdienstleistungen, Datensicherung, Buchführung, Steuererklärungen usw.). Bei der Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen gewährleistet AEQUITAS ausreichende Datensicherheit und einen sorgfältigen Umgang mit Kundendaten.

Analyse von Kundendaten

Der Kunde ist einverstanden, dass AEQUITAS die ihr zur Verfügung stehenden Kundendaten auswertet. Die Analyse dient der laufenden Verbesserung der Dienstleistungen und im Verhältnis zum einzelnen Kunden zur Auslösung von Betreuungs- und Beratungshinweisen sowie der Unterbreitung von bedürfnisgerechten Angeboten.

Geschäftsaufzeichnung

Die AEQUITAS kann sämtliche geschäftlich geführte Kommunikation aufzeichnen und gegenüber allen Parteien, einschliesslich Aufsichtsbehörden und Gerichten, als Beweismittel verwenden.

Meldepflichten gegenüber Behörden und Versicherungen

Der Kunde trägt die Verantwortung für allfällige Meldepflichten gegenüber Gesellschaften und Behörden. Eine Pflicht der AEQUITAS den Kunden auf seine Meldepflichten hinzuweisen besteht nicht.

Anfrage bzw. Meldung an Kreditregister

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei einem ungedeckten Negativsaldo die AEQUITAS bei der Zentralen Kreditinformation (ZEK) und/oder der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) eine entsprechende Meldung oder Anfrage auslösen kann. Der Kunde ermächtigt die AEQUITAS, die notwendigen Daten in Erfüllung dieser Anfrage- und Meldepflicht der ZEK und/oder IKO zukommen zu lassen.

Solidarhaftung bei kollektiver Geschäftsverbindung

Vorbehaltlich anderslautender Regelungen haften mehrere Personen, die gemeinsam eine Geschäftsbeziehung mit der AEQUITAS führen, solidarisch für die Ansprüche der AEQUITAS.

Urheberrecht

Sämtliche von der AEQUITAS erstellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ausschliesslich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Kunden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Vorbehalt besonderer Bestimmungen

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für bestimmte Geschäfte und Dienstleistungen die von der AEQUITAS erlassenen besonderen Bestimmungen.

Kündigung der Geschäftsbeziehung

Die AEQUITAS und der Kunde können, vorbehalten einer separaten anderslautenden Einigung, Geschäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen kündigen. Mit der Kündigung werden automatisch sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit sind auch Verzugszinse von 9% p.a. geschuldet. Die Kündigung verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bisher angefallenen Kosten, wie Arbeitsaufwand zuzüglich angefallene Spesen (z.B. für Telefonate, Porti, Fotokopien etc.).

Rückgabe von Unterlagen

Die Unterlagen des Kunden werden mit befreiender Wirkung an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Adresse zugestellt. Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, AEQUITAS die für die Versendung notwendigen Angaben rechtzeitig mitzuteilen. Die vorbehaltlose Empfangsbestätigung bzw. Entgegennahme des Kunden befreit die AEQUITAS von jeglicher Haftung.

Archivierung

Alle relevanten Unterlagen und Daten werden von AEQUITAS während 5 Jahren elektronisch archiviert. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, ist AEQUITAS berechtigt die entsprechenden Daten und Unterlagen zu vernichten.

Publikationen

AEQUITAS behält sich das Recht vor, anonymisierte und redaktionell überarbeitete Sachverhalte und deren Lösungen zu publizieren.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen des Kunden mit der AEQUITAS unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist Erfüllungsort, Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Basel-Stadt.

Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

AEQUITAS hat auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht im In- und Ausland zu belangen bzw. bei jeder anderen zuständigen in- oder ausländischen Behörde Betreibung zu verlangen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AEQUITAS behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert 30 Kalendertagen als genehmigt.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AEQUITAS treten am 01.06.2020 in Kraft und ersetzen sämtliche bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ausgabe 01.01.2023

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